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Wenn Sie Ihr zulassungsfreies Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt ist, auf öffentlichen Straßen nicht mehr nutzen wollen, beantragen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde eine Außerbetriebsetzung.

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihr zulassungsfreies Fahrzeug mit zugeteiltem Kennzeichen nicht mehr nutzen möchten, können Sie seine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt zum Beispiel für:

  • Leichtkrafträder
  • Stapler
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Anhänger für Sportzwecke oder Arbeitsmaschinen

Nachdem Sie das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und nicht mehr auf öffentlichen Flächen abstellen.

Auch nach Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung bis zu einem Jahr reservieren lassen. Dies gilt nicht, wenn das Kennzeichen in einem anderen Zulassungsbezirk weitergeführt wurde und dort außer Betrieb gesetzt wird.

Teaser

Wenn Sie Ihr zulassungsfreies Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt ist, auf öffentlichen Straßen nicht mehr nutzen wollen, beantragen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde eine Außerbetriebsetzung.

Verfahrensablauf

Abmeldung über das Internet
Sie können Ihr Fahrzeug über die Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde auch selbst abmelden.
Voraussetzungen dafür sind

  • ein Personalausweis mit elektronischer Identitätsnachweisfunktion,
  • neue Stempelplaketten auf den Kennzeichen und
  • eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

Hinweis
Auf den neuen Stempelplaketten und der neuen Zulassungsbescheinigung sind verdeckte, aber freilegbare Sicherheitscodes aufgebracht.
Dies ist bei den Stempelplaketten an einer außen sichtbaren Druckstück-Nr. und bei der Zulassungsbescheinigung Teil I (dem Fahrzeugschein) an einem silbernen Aufkleber zu erkennen.

An wen muss ich mich wenden?

Zulassungsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Sie können Ihr Fahrzeug aber auch bei jeder anderen Zulassungsstelle im Bundesgebiet außer Betrieb setzen lassen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Was sollte ich noch wissen?

Es empfiehlt sich beim Verkauf von zulassungsfreien Fahrzeugen mit zugeteiltem Kennzeichen eine Außerbetriebsetzung zu veranlassen.

Sie dürfen bis zum Ende des Tages der Außerbetriebsetzung mit dem Fahrzeug fahren, wenn Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung dies erlaubt. Das kann zum Beispiel die Fahrt zum Schrottplatz sein.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Referat LA 23

Fachlich freigegeben am

12.07.2017

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

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