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Mit dem Förderprogramm "Umweltschutz und Sicherheit" können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse für Maßnahmen in den Bereichen Sicherheit und Umweltschutz erhalten.

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Leistungsbeschreibung

Wenn Ihr Unternehmen im Bereich des Güterkraftverkehrs tätig ist, können Sie aus dem Förderprogramm "Umweltschutz und Sicherheit", vormals „De-minimis“, Zuschüsse zu den folgenden Kategorien beantragen:

  • Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen und Einrichtungen,
  • sonstige Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes und der Sicherheit,
  • Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung.

Teaser

Mit dem Förderprogramm "Umweltschutz und Sicherheit" können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse für Maßnahmen in den Bereichen Sicherheit und Umweltschutz erhalten.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag reichen Sie online beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ein.

  • Rufen Sie das Förderprogramm " Umweltschutz und Sicherheit" (vormals De-minimis) im Antragsportal des BALM auf.
  • Speichern Sie die dortigen Formulare zunächst leer auf Ihrem Computer ab.
    • Hinweis: Sie können die Formulare ausschließlich mit der aktuellen Version des Adobe Acrobat Reader öffnen.
  • Befüllen Sie die Formulare entsprechend der Vorgaben.
  • Registrieren Sie sich im Antragsportal und melden Sie sich anschließend dort an.
  • Drucken Sie das Kontrollformular aus, unterschreiben Sie es und scannen Sie es anschließend als Anlage ein.
  • Laden Sie anschließend die Antragsunterlagen hoch.
  • Das BALM prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen anschließend einen Zuwendungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid

Voraussetzungen

  • Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer beziehungsweise Halterin oder Halter eines schweren Nutzfahrzeugs.
  • Ihr Kraftfahrzeug ist ausschließlich für den Güterverkehr bestimmt.
  • Die technisch zulässige Gesamtmasse Ihres Fahrzeugs beträgt mehr als 3,5 Tonnen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag inklusive Fahrzeugnachweise

  • Kontrollformular

  • gegebenenfalls Änderungsmitteilung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für eine Förderung müssen die Maßnahmen nach Bewilligung des Antrags per Bescheid und bis spätestens fünf Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheides durchgeführt sein, spätestens jedoch bis zum 31.12. des Jahres, in dem Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch . Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

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