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Juristische Personen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur Finanzierung von Beratungsangeboten der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)

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Leistungsbeschreibung

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehörige kostenlos und bundesweit in allen Fragen zu Rehabilitation und Teilhabe.

Als juristische Person können Sie einen Zuschuss zur Finanzierung der Personal- und Sachkosten Ihrer EUTB-Angebote beantragen. Mit der Bewilligung Ihres Antrags können Sie als Träger von Beratungsangeboten tätig werden.

Der Zuschuss kann Ihnen unter Auflagen und Bedingungen oder unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden, wenn eine abschließende Beurteilung des Antrags noch nicht möglich ist.

Teaser

Juristische Personen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur Finanzierung von Beratungsangeboten der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen den Zuschuss über das ProDaBa-Antragsportal der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatungen (gsub).
  • Bei der ersten Nutzung müssen Sie sich einmalig registrieren.
  • Sie rufen das für sie relevante Verfahren auf.
  • Ihre Unterlagen laden Sie direkt in dem Portal hoch.
  • Nach Zuteilung der Vollzeitäquivalente werden die Anträge an die zuständigen Landesbehörden mit der Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von 6 Wochen weitergeleitet.
  • Insgesamt kann das Antragsverfahren bis zu 3 Monate dauern.
  • Der Bescheid wird Ihnen digital und rechtssicher in Ihrem Portal-Postfach bereitgestellt.
  • Ein paralleler Versand des Bescheids auf dem Postweg entfällt.
  • Sie erhalten eine Nachricht, sobald der Bescheid eingestellt wird.
  • Über diesen Weg erfolgen auch die Rückmeldungen, falls Sie weitere Unterlagen wie zum Beispiel Tätigkeitsnachweise einreichen müssen.
  • Sie haben bei Bedarf die Möglichkeit, über das Portal ein digitales Widerspruchsverfahren zu nutzen.

Voraussetzungen

  • Antragsstellende müssen juristische Personen mit Sitz in Deutschland sein.
  • Sie erfüllen die Voraussetzungen nach der Teilhabeberatungsverordnung (EUTBV).
  • Sie sind zuverlässig.
  • Sie sind fachlich geeignet.
  • Ihre Angebote sind niedrigschwellig und behinderungsübergreifend.
  • Sie stellen die Unabhängigkeit der Beratenden sicher.
  • Ihr Beratungsangebot folgt nicht dem Zweck der Gewinnerzielung.
  • Das dem jeweiligen Bundesland zugeordnete Arbeitszeitenkontingent wird nicht ausgeschöpft, so dass nach der Teilhabeberatungsverordnung (EUTBV) eine Finanzierung der Zuschüsse möglich ist.
  • Es liegt kein regionales Überangebot für die zu beantragende Beratungsleistung vor.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Übersicht über die Personal- und Sachausgaben, getrennt nach Kalenderjahren aufgegliedert

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Antragsfrist: Den Antrag müssen Sie bis zum 31. März des Kalenderjahres vor Beginn der jeweiligen Bewilligungsperiode stellen.
  • Widerspruchsfrist: Sie können 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch einlegen.

Urheber

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

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