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ALLRIS - Auszug

28.01.2020 - 11 Bauleitplanung in der Gemeinde Gelting Aufhebun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 ist zwischenzeitlich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / TÖB durchgehrt worden.

Nach Beratung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und des Planentwurfes kann die Gemeindevertretung nunmehr mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss den Planentwurf in das Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Öffentliche Auslegung / Behördenbeteiligung) geben.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Gelting beschließt folgendes:

 

  1. Zwischenzeitlich ist die frühzeitige Beteiligung der Behörden/TÖB/Öffentlichkeit erfolgt. Der Entwurf zur Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 einschließlich Begründung und Umweltbericht (siehe Vorlagenanlage) wird in der vorliegenden Form gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung mit Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu unterrichten.

 

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

10

10

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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