Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Auszug

03.12.2019 - 4 Beratung und Beschluss über den Neubau eines Br...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

 

Der Verbandsvorsteher, Herr Gerd Aloe, berichtet:

Das geologische Büro Dr. P. Hempel, Kiel wurde beauftragt, einen hydrogeologischen Auswertungsbericht für das Wasserwerk Stenderup zu erstellen.

Dieser ausführliche Bericht wurde dem Wasserzweckverband Ostangeln im September diesen Jahres vorgelegt.

Im Bewilligungsbescheid des Landesamtes für Natur und Umwelt Schleswig-Holstein vom 14.07.2005 wurde dem Wasserzweckverband das Recht gewährt, auf die Dauer von 30 Jahren (bis 09.02.2035) bis zu 630.000 m³ Grundwasser pro Jahr aus den Brunnen des Wasserwerkes Stenderup zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung zu entnehmen.

In den Jahren 2011 bis 2017 lag die Jahresfördermenge immer unter 500.000 m³ pro Jahr.

Neben der Darstellung der Fördermengen und Grundwasserbeschaffenheit wurde auch festgestellt, dass der Bau eines Ersatzbrunnens zeitnah umgesetzt werden sollte.

Das hohe Betriebsalter der Brunnen I und II von rund 60 Jahren und die daraus resultierende nachlassende Ergiebigkeit der Brunnen erfordert den zeitnahen Bau eines Ersatzbrunnens, bevor es zu einem spontanen Brunnenzusammenbruch kommt, wie bei Brunnen III geschehen.“

Der Brunnen I wurde im Jahr 1956 gebaut und ist der älteste Brunnen auf dem Wasserwerksgelände. Herr Dr. Hempel schlägt vor, einen Ersatzbrunnen in unmittelbarer Nähe des Brunnen I zu errichten und den alten Brunnen I zurückzubauen.

Herr Dr. Hempel schätzt die Kosten für den Neubau eines Brunnens, inklusive Ingenieurkosten und Rückbau des Brunnen I, auf rund 348.000 € netto.

Zur Durchführung der Maßnahme muss ein Ingenieurvertrag abgeschlossen werden. In der Folge sollte die Ausschreibung des Brunnenbaus und des Rückbaus des Brunnen I erfolgen.

r den Bau des Brunnen V wird folgender Zeitplan vorgeschlagen:

Dez. 2019 Abschluss Ing.Vertrag Bau Brunnen V

Jan. 2020 Planung des Brunnens

Feb. 2020 Ausschreibung Brunnenbau / Rückbau I

r. 2020 ckbau Brunnes I / Aufschlussbohrung V

Apr. 2020 Baustelleneinrichtung u. Brunnenbohrung

Mai 2020 Brunneneinbau, Pumpversuch

Jun. 2020 Fertigstellung des Brunnens, Anbindung

Jul. 2020 Inbetriebnahme Brunnen V

ABSATZENDE  

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss des Wasserzweckverbandes Ostangeln empfiehlt der Verbands-versammlung, den Verbandsvorsteher zu ermächtigen, einen Ingenieurvertrag abzuschließen und die Ausschreibung der erforderlichen Bauarbeiten durchführen zu lassen. Weiterhin wird der Verbandsvorsteher ermächtigt, dem günstigsten Bieter den Auftrag zur Durchführung der Arbeiten zu erteilen.

Absatzende  

 

Reduzieren

Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

5

5

0

0

 

 

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt