Allris
26.08.2019 - 6 Bauleitplanung in der Gemeinde Kronsgaard 6. Än...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo., 26.08.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Grätsch vom Planungsbüro GR ZWO berichtet darüber, dass der Bebauungsplan im „Beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB“ aufgestellt werden soll und begründet dieses. Des Weiteren macht sie darauf aufmerksam, dass die Möglichkeit des Widerspruchs bei der einmonatigen Auslegung des Planes im Amt Geltinger Bucht besteht.
Sie erläutert den Bebauungsplan umfassend.
Bürgermeister Kraack weist noch einmal darauf hin, dass Dauerwohnen gewollt ist und Ferienwohnungen nur untergeordnet gebilligt werden.
Die Gemeindevertreter beraten, ob Putz als zulässiges Sichtmauerwerk unter Punkt 7.4 des B-Planes gestrichen werden soll.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Kronsgaard beschließt:
- Für das Gebiet im Zentrum der Ortslage Kronsgaard, an der Straße Jägerbucht wird die Satzung zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Schmiedekoppel“ aufgestellt. Planungsziel ist die Entwicklung eines Wohngebietes.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie von der frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Schmiedekoppel“ und die Begründung (siehe Anlage) werden in der vorliegenden Fassung
mit folgender Änderung gebilligt: unter Punkt 7.4 des B-Planes wird Putz als zulässiges Sichtmauerwerk gestrichen.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
- Für die im Landschaftsschutzgebiet gelegenen Flächen des Geltungsbereiches soll die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet Flensburger Förde bei der Unteren Naturschutzbehörde, Kreis Schleswig-Flensburg beantragt werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
4,8 MB
|
Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular