Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Auszug

26.08.2019 - 6 Bauleitplanung in der Gemeinde Kronsgaard 6. Än...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

 

Frau Grätsch vom Planungsbüro GR ZWO berichtet darüber, dass der Bebauungsplan im „Beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB“ aufgestellt werden soll und begründet dieses. Des Weiteren macht sie darauf aufmerksam, dass die Möglichkeit des Widerspruchs bei der einmonatigen Auslegung des Planes im Amt Geltinger Bucht besteht.

 

Sie erläutert den Bebauungsplan umfassend.

rgermeister Kraack weist noch einmal darauf hin, dass Dauerwohnen gewollt ist und Ferienwohnungen nur untergeordnet gebilligt werden.

Die Gemeindevertreter beraten, ob Putz als zulässiges Sichtmauerwerk unter Punkt 7.4 des B-Planes gestrichen werden soll.

 

 

 

Reduzieren

Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung Kronsgaard beschließt:

  1. r das Gebiet im Zentrum der Ortslage Kronsgaard, an der Straße Jägerbucht wird die Satzung zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Schmiedekoppel“ aufgestellt. Planungsziel ist die Entwicklung eines Wohngebietes.
  2. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie von der frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  4. Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Schmiedekoppel“ und die Begründung (siehe Anlage) werden in der vorliegenden Fassung

 

  mit folgender Änderung gebilligt: unter Punkt 7.4 des B-Planes wird Putz als                zulässiges Sichtmauerwerk gestrichen.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
  2. r die im Landschaftsschutzgebiet gelegenen Flächen des Geltungsbereiches soll die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet Flensburger Förde bei der Unteren Naturschutzbehörde, Kreis Schleswig-Flensburg beantragt werden.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

8

8

0

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt