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04.03.2019 - 11 Zustimmung zum Einnahme- und Ausgabeplan 2019 d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Mo., 04.03.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Marlen Thomsen-With
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Aufgrund der Änderung des § 2a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz-BrSchG) hat der Wehrvorstand für jedes Sondervermögen einen Einnahme- und Ausgabeplan aufzustellen, welcher alle im Haushaltsjahr zur Erfüllung der Aufgaben des Sondervermögens voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Der Einnahme- und Ausgabeplan wird nach § 2 a Abs. 3 BrSchG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der „Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Steinbergkirche für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Neukirchen-Habernis“ von der Mitgliederversammlung beschlossen und triit nach Zustimmung der Gemeindevertretung in Kraft. Eine Ablehnung íst gegenüber dem Wehrvorstand zu begründen.
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