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03.12.2018 - 21 Zustimmung zum Einnahme- und Ausgabeplan 2019 d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 21
- Datum:
- Mo., 03.12.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Marlen Thomsen-With
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Aufgrund der Änderung des § 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren (Brandschutzgesetz-BrSchG) hat der Wehrvorstand für jedes Sondervermögen einen Einnahme- und Ausgabeplan aufzustellen, welcher alle im Haushaltsjahr zur Erfüllung der Aufgaben des Sondervermögens voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Der Einnahme – und Ausgabeplan wird nach § 2 a Abs. 3 BrSchG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der „Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Steinbergkirche für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Hattlund-Kalleby“ von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt nach Zustimmung der Gemeindevertrteung in Kraft. Eine Ablehung ist gegenüber dem Wehrvorstand zu begründen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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184,8 kB
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