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ALLRIS - Auszug

03.09.2018 - 7 Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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rgermeister Erichsen verliest und erläutert den Sachverhalt. Nach kurzer Diskussion wird nachfolgender Beschluss gefasst:

 

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Beschluss: 

Die Gemeindevertretung beschließt:

1.

r das zwischen Gintofter Straße und ehem. Hofstelle Kanzlei“ gelegenen Areal wird die 5. Änderung des B-Planes Nr. 3 aufgestellt. Wesentliches Planungsziel ist die Umnutzung der dort festgesetzten Grünflächen zu Wohnbauland.

 

 

2.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

 

3.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

4.

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro GR Zwo aus Flensburg, beauftragt werden.

 

 

5.

Alle mit der Planung zusammenhängen Kosten sind von den Eigentümern der beiden Grünflächen zu tragen.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

17

17

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

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Mittwochnachmittag
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