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03.09.2018 - 7 Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mo., 03.09.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. | Für das zwischen Gintofter Straße und ehem. Hofstelle „Kanzlei“ gelegenen Areal wird die 5. Änderung des B-Planes Nr. 3 aufgestellt. Wesentliches Planungsziel ist die Umnutzung der dort festgesetzten Grünflächen zu Wohnbauland. |
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2. | Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. |
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3. | Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). |
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4. | Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro GR Zwo aus Flensburg, beauftragt werden. |
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5. | Alle mit der Planung zusammenhängen Kosten sind von den Eigentümern der beiden Grünflächen zu tragen. |
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Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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622,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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537,2 kB
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