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ALLRIS - Auszug

19.06.2018 - 17 Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 19 "Ostenfeld ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 „Ostenfeld II“ ist zwischenzeitlich die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden, TöB und der Nachbargemeinden durchgeführt worden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen kann die Gemeindevertretung nunmehr durch den Satzungsbeschluss das Planverfahren zum Abschluss bringen.

 

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Beschluss: 

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis  geprüft: -siehe Vorlagenanlage
  2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 19 „Ostenfeld II“ als Satzung.
  3. Die Begründung wird gebilligt.

Der Beschluss über den Bebauungsplan durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

16

16

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
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ausschließlich mit Terminvereinbarung

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