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26.03.2018 - 6 Bauleitplanung in der Gemeinde Stangheck 1. Änd...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo., 26.03.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Stangheck beschließt:
1.
Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: -siehe Vorlagenanlage-
2.
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung die
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Biogasanlage östlich Magdalenenhof“ als Satzung.
3.
Die Begründung wird gebilligt.
4.
Der Beschluss über den Bebauungsplan durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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628,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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(wie Dokument)
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203,6 kB
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