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ALLRIS - Auszug

19.03.2018 - 7 Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Widerruf ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Nach § 10 Landesdatenschutzgesetz haben datenverarbeitenden Stellen, also auch die Ämter, einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Mehrere datenverarbeitende Stellen können gemeinsam einen behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Bereits im Jahr 2003 hat das Amt Gelting für die Ämter und amtsfreien Gemeinden im Kreis Schleswig-Flensburg einen Mitarbeiter der Abfallgesellschaft Schleswig-Flensburg (ASF), Herrn Hans-Jürgen Hansen, auf Grundlage eines Dienstvertrages zum Datenschutzbeauftragten bestellt. Nach der Fusion der Ämter Gelting und Steinbergkirche hat das Amt Geltinger Bucht im Wege der Rechtsnachfolge wiederum Herrn Hansen bestellt.

Zum  25. Mai 2018 tritt eine Änderung ein. Die EU-Datenschutz Grundverordnung (EU-DSGVO) verpflichtet Behörden in Artikel 37, den Datenschutz bzw. die Aufgaben des Datenschutzbeuftragten innerhalb ihrer IT-Strukturen neu zu organisieren. Datenverarbeitung und Prozesse sind in ihrem Bestand aufzunehmen, Risikoanlaysen müssen erstellt werden und in der Folge Schutzmaßnahmen durchzuführen bzw. zu  veranlassen. IT-Systeme und Datenverarbeitungsvorgänge sind in einem Datenschutz- und Sicherheitskonzept zu dokumentieren.

Die ASF kann diese Leistung nicht mehr erbringen und hat daher den bestehenden Dienstvertrag fristgemäß gekündigt, Herr Hansen hat seine Bestellung zurückgegeben.

Die Bestellung ist daher zu widerrufen.

 

Gemeinsam mit den Ämtern, Städten und amtsfreien Gemeinden im Kreis Schleswig-Flensburg wird derzeit geklärt, wie die Funktion des Datenschutzbeaufragten ab Mai sichergestellt wird. Es finden Verhandlungen mit der Stadt Schleswig und der Stadt Kappeln statt, um gemeinsam Personal einzustellen, so dass auch eine Vertretung sichergestellt ist. Mittlerweile haben sich auch die Gemeinde Kropp, die Ämter Haddeby, Arensharde und Südangeln dieser Kooperation angegliedert. Die Stellenausschreibung läuft über die Stadt Schleswig, die auch als Haupteinsatzgebiet fungieren wird. Die Finanzierung der Stelle wird ähnlich wie bei der Aktivregion über die Einwohnerzahlen abgewickelt.

  

 

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Beschluss:

Der Amtsausschuss Geltinger Bucht widerruft die Bestellung von Hans-Jürgen Hansen zum Datenschutzbeauftragten des Amtes Geltinger Bucht.

Der Amtsvorsteher / die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen einer Kooperation mit Kommunen aus dem Kreis Schleswig-Flensburg einen Vorschlag für  die Wahrnehmung der Funktion des Datenschutzbeauftragten zu erarbeiten.

 

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

20

18

18

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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