Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Auszug

27.06.2017 - 10 Einziehung eines öffentlichen Weges hier: Teils...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Im Zuge der Verlegung eines Teilstückes der Gemeindestraße „Langfeld“ verliert das in der Anlage gekennzeichnete Teilstück der Gemeindestraße „Langfeld“ an Verkehrsbedeutung.

 

Gemäß § 8 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) kann eine Straße eingezogen werden, wenn sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat.

 

Pläne der einzuziehenden Straße (s.Anlage) sind gem. § 8 Abs. 3 StrWG für die Dauer von 4 Wochen zur Einsicht öffentlich auszulegen. Einwendungen gegen die Einziehung sind nach § 8 Abs. 4 StrWG spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung der Auslegung vorzulegen. Die Einziehung kann dann vom Träger der Straßenbaulast unter Würdigung der Einwendungen beschlossen und öffentlich bekanntgemacht werden.

 

Die alte Straße wurde bereits wie durch den Kreis vorgegeben durch einen Knickwall zur Kreisstraße abgesperrt. Der Grundstückstausch hat stattgefunden. Die beiden Anlieger Frau Mickeleit und Herr Jobst Klemme haben ein eingetragenes Wegerecht zur Straßennutzung erhalten. Eventuell ist noch eine andere Zufahrt für die beiden Grundstücke angedacht.

Im Knickwall wird ein Durchgang für Fußnger ermöglicht. Die Müllabfuhr funktioniert reibungslos. Die alte Straße soll nach Abschluss der Bauarbeiten gefräst und als wassergebundener Weg hergestellt werden.  

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Pommerby stellt fest, dass ein Teilstück des öffentlichen Weges Gemeindestraße „Langfeld“ (Flur 1, Flurstück 87/22, 79/7, 166, 93/5, 178 und 168 der Gemarkung Pommerby) keine Verkehrsbedeutung mehr hat.

 

Der öffentliche Weg soll entsprechend den Vorschriften des § 8 StrWG eingezogen werden.

 

Reduzieren

Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

5

5

0

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt