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ALLRIS - Auszug

14.06.2017 - 6 Jahresabschluss 2016

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Hauke Scharf erläutert den Jahresabschluss 2016.

Die Gemeinde Rabenholz hat gem. § 95m Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.

 

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde hat gem. § 95n GO den Jahresabschluss und den Lagebericht auf Richtigkeit und Vollständigkeit auf seiner Sitzung am 17.05.2017 geprüft und das Prüfungsergebnis in einem Schlussbericht zusammengefasst.

 

 

Nach  Abschluss der Prüfung legt der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Schlussbericht des Prüfungsausschusses der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Die Gemeindevertretung beschließt über den Jahresabschluss und die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Rabenholz beschließt den Jahresabschluss 2016 und den Lagebericht in der vorliegenden Fassung.

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen und genehmigt.

 

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.584,22 € wird ins Haushaltsjahr 2017 vorgetragen. Somit erhöht sich der vorgetragene Fehlbetrag auf 24.063,44 €.

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

7

7

0

0

 

 

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