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27.02.2017 - 8 Jahresabschluss 2015
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mo., 27.02.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
2017-11GV-019 Jahresabschluss 2015
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Hauke Scharf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Gemeinde Rabenholz hat gem. § 95m Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Jahresabschluss ist gem. § 95m Abs. 2 GO innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Diese Frist konnte aufgrund der umfangreichen Arbeiten zur Erstellung der Eröffnungsbilanz 2014 nicht eingehalten werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde hat gem. § 95n GO den Jahresabschluss und den Lagebericht auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss fasst das Prüfungsergebnis in einem Schlussbericht zusammen.
Nach Abschluss der Prüfung legt der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Schlussbericht des Prüfungsausschusses der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Herr Hauke Scharf erläutert den Jahresabschluss 2015 sowie den Lagebericht anhand des Beamers.
Herr Bürgermeister Theet-Meints zeigt auf, in welchen Bereichen Mehrausgaben getätigt wurden, bzw. Mindereinnahmen erziehlt wurden.
Die Gemeindevertretung beschließt über den Jahresabschluss und die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres.
Da der Bestand der Ergebnisrücklage zum Ausgleich des hohen Jahresfehlbetrages nicht auskömmlich ist, muss ein Teil des Jahresfehlbetrages im Folgejahr vorgetragen werden.
Beschluss:
Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, nach der Durchführung der erforderlichen Prüfungen, den aufgestellten Schlussbericht zur Jahresrechnungsprüfung 2015.
Weiterhin wird der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Rabenholz und den Lagebericht in der vorgelegten Fassung zu beschließen sowie die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung Rabenholz beschließt den Jahresabschluss 2015 und den Lagebericht in der vorliegenden Fassung.
Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen und genehmigt.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 64.374,94 € wird im Haushaltsjahr 2016 gegen die bestehende Ergebnisrücklage (37.722,05 €) gebucht. Der verbleibende Fehlbetrag von 26.652,89 € wird als Jahresfehlbetrag vorgetragen.
Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums | davon anwesend | Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
9 | 7 | 7 | 0 | 0 |
Im Anschluss an den Beschluss findet eine Diskussion zur weiteren finanziellen Entwicklung in der Gemeinde statt.
Es werden verschiedene Möglichkeiten angesprochen, die zur Reduzierung des entstandenen Fehlbetrages führen könnten.
Die Möglichkeit der Fehlbedarfszuweisung besteht für die Gemeinde nur, wenn andere Maßnahmen zur Einnahmenerzielung ausgeschöpft wurden.
Es ist ein Gespräch mit der Kommunalaufsicht geplant.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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