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ALLRIS - Auszug

10.10.2016 - 9 Mehrzweckhalle Bojum, hier: Sanierung der Oberf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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An die aus dem Jahr 1960 stammende Mehrzweck-/Sporthalle in Bojum wurde im Jahre 1978 ein Sport- u. Jugendheim angebaut. Der Anbau verfügt über ein Erd- und ein Kellergeschoss. Im Kellergeschoss, dessen Sohle sich leicht unter dem Niveau des Sportplatzes befindet, sind die Umkleide- u. Duschräume, zwei Toiletten, ein Flur und der Heizungsraum untergebracht. Zur Seite des Sportplatzes hin, befindet sich ein Ein- / Ausgang, durch den die Sportler auf den Platz kommen.

Bei stärkerem Regen dringt durch diesen Ein- / Ausgang immer wieder Wasser in den Anbau ein, so dass in den Räumen das Wasser bis zu 10 cm steht. Ursächlich sind hierfür mehrere Faktoren. So laufen vor dem Hintereingang mehrere Fallrohre von Dachflächen (Teilfläche des Hallendaches, Eingangüberdachung Hintereingang u. Dach der Grillhütte), eine ACO-Drain, das Wasser der Stiefelwaschanlage und teilweise das Oberflächenwasser des Sportplatzes zusammen und werden von dort aus zum ca. 30 - 40 m entfernten Schacht der Vorflut geführt.

Bei einer Überprüfung, der Abwasserleitungen im Bereich des Hintereinganges wurde festgestellt, dass zum einen die Leitung in Richtung Vorflut unterdimensioniert ist (teilweise nur 70 mm!) und zum anderen die vorhandene ACO-Drain das vom Sportplatz kommende Wasser nicht fassen kann. Um diesen Mißstand zu beseitigen, ist es erforderlich, dass sämtliche Leitungen und die vorhandene ACO-Drain erneuert werden und über eine 150er KG-Leitung zum Schacht der Vorflut geführt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf geschätzte 3.000 5.000 €.

Bauausschussvorsitzender Meyer erläutert die vorgesehenen Arbeiten, die er und Hans-Jürgen Carstens vom Bauamt begleiten werden. Der Sportverein will einige Arbeiten in Eigenleistung übernehmen.    

 

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Beschluss:

 

Der Amtsausschuss beschließt die Sanierung des Oberflächenentwässerung am Hintereingang der Mehrzweckhalle Bojum  in diesem Jahr , da das ins Gebäude eindringende Wasser die Bausubstanz des Anbaues schädigt. Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von

bis zu 5.000 € wird zugestimmt.

 

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

20

19

19

0

0

 

 

 

 

 

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