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ALLRIS - Auszug

27.09.2023 - 12 Solar-Freiflächenanlagen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Gemeindevertreterin Frau von Kaehne verlässt zu diesem TOP den Sitzungsraum.

Es wird nachstehender Sachverhalt erläutert.

Eine Beschlussfassung erfolgt unter den TOP 12.1 und 12.2.

 

Die Gemeindevertretung Rabenholz hat mit Beschluss vom 23.08.2022 die Ausweisung von Flächen für Solar-Freiflächenanlagen grundsätzlich befürwortet und in eine Flächenanalyse, vorgeschaltet vor der Einleitung möglicher Bauleitplanungen, überführt. Die Analyse dauert noch an.

In einem Abstimmungsgespräch der Gemeindevertretung mit dem Planungsbüro ist vereinbart, dass eine mögliche Flächen-Größenordnung sowie Flächenparameter durch die Gemeinde festgelegt werden.

 

Welche Flächenkategorien sind zu beachten?

 

Ausschlussflächen

z.B. Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete, Schwerpunktbereiche Biotopverbundsysteme, Waldflächen mit Schutzbereich, Siedlungsflächen mit Schutzbereich

 

Geeignete Flächenkategorien

z.B. Vorbelastung entlang der Nordstraßenführung / Windeignungsgebiet (23 ha)

 

Bedingt-geeignete Flächenkategorien (abwägungsrelevant)

Landschaftsschutzgebiet, Archäologische Interessensgebiete, Charakteristische Landschaftsräume, Ertragsfähigkeit des Bodens, Geotope

 

Im Abwägungsprozess ist eine Gewichtung durch die Gemeinde vorzunehmen; hierbei sind der energiewirtschaftliche Sektor (Solar-Freiflächenanlagen) den abwägungsrelevanten Kategorien z.B. naturschutzrechtliche, landschaftliche, landwirtschaftliche Bodenkategorien gegenüberzustellen und im Abwägungsprozess zu gewichten.

 

Welche Größenordnung kann ausgewiesen werden?

 

Eine feste Größen-Vorgabe gibt es nicht; die Gemeinde kann sich die Größenordnung selbst festlegen. Im Windparkbereich wurde mit einer Größenordnung von 3 % der Fläche hantiert; hier sind die gemeindlichen Gegebenheit zu berücksichtigen. Eine Größenordnung zum wirtschaftlichen Betrieb von Solar-Freiflächenanlagen muss mit bedacht werden. Eine spätere Ausweitung weiterer Flächenkontingente ist möglich.

 

 

Gemeinde Rabenholz - Fläche:  580 ha  2 %: 11,6 ha / 3 %: 17,4 ha / 5 %: 29 ha

6 %: 34,8 ha / 7 %: 40,6 ha / 8 %: 46,4 ha

 

Bei der Größenfestlegung ist ein Hinweis zur Ausweisung der Fläche in brutto oder netto notwendig.

 

      netto / brutto- Ausweisung

 

Info: 20 ha brutto = ca. 15 ha netto

 20 ha netto  = ca. 25 ha brutto

 

Bezüglich der einzelnen Festlegung von Flächenkategorien wird auf die Ausführung des Planungsbüros in den letzten Zusammenkünften hingewiesen.

 

Nach der anschließenden Beratung/Diskussion erfolgt die Beschlussfassung unter den TOP 12.1 und 12.2  

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