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ALLRIS - Auszug

27.06.2023 - 17 Beratung und Beschluss über den 1. Nachtragshau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Aufgrund der bei der Haushaltplanung nicht absehbaren Bedarfsveränderungen ist es gemäß § 80 Gemeindeordnung (GO) zwingend erforderlich, einen Nachtragshaushalt für die Gemeinde Kronsgaard aufzustellen.

 

Die Ansätze im Ergebnisplan sind an die aktuellen Bedürfnisse angepasst worden.

Durch die Anpassungen ergibt sich ein Jahresüberschuss im Ergebnishaushalt von 14.700,- € (bisher 0,- €). 

 

Im investiven Bereich wurden Mittel für die beschlossenen Maßnahmen an der Kläranlage Ewersholz und Sanierung der Pumpstation Jägerbucht bereitgestellt. Weiterhin sind Mittel für die Erschließung des neuen Baugebietes eingeplant.

 

Zur Finanzierung der für 2023 eingeplanten anteiligen Kosten der Erschließung ist die Aufnahme eines Kredites in Höhe von 600.000,- € eingeplant. Dieser Kredit sollte kurzfristig durch die Erlöse aus den Grundstücksverkäufen getilgt werden.

 

Die Hebesätze und sonstigen Festsetzungen in der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

 

Der vorliegende Entwurf zum 1. Nachtragshaushalt 2023 der Gemeinde Kronsgaard ist von der Verwaltung gem. § 75 Abs. 2 GO nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit aufgestellt.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Kronsgaard beschließt den vorgelegten 1. Nachtrag zum Haushalt 2023 nebst Anlagen. 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

9

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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