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ALLRIS - Auszug

17.04.2023 - 8 Schöffenwahl 2023 - Aufstellung der Vorschlagsl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Amtszeit der amtierenden Schöffen endet mit Ablauf des Jahres 2023. Für die Geschäftsjahre 2024-2028 sind daher die Schöffen neu zu wählen. Die Gemeinde Niesgrau hat dem für die Schöffenwahl zuständigen Landgericht mindestens einen Einwohner vorzuschlagen.

Die Vorschlagsliste soll grundsätzlich alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Vorzuschlagen sind Personen, die zu Beginn der Amtszeit mindestens 25 Jahre und höchstens 70 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in der Gemeinde Rabenholz wohnen.

Bei der Auswahl der Personen für die Vorschlagsliste ist darauf zu achten, dass diese von den geistigen, körperlichen und sonstigen Anforderungen her für das Schöffenamt geeignet sind.

Auf der Homepage des Amtes Geltinger Bucht, sowie in den Bekannntmachungsblättern wurde auf die Schöffenwahl hingewiesen.

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde Niesgrau haben sich folgende Personen beworben:

Herr Volker Jürgensen, 1963 geboren, von Beruf Zollbeamter, wohnhaft in 24395 Niesgrau

Frau Tanja Langner, 1974 geboren, hauswirtschaftliche Betriebsleiterin, wohnhaft in 24395 Niesgrau

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

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Beschluss:

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niesgrau stimmt der Aufnahme von Herrn Volker Jürgensen und Frau Tanja Langner in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024-2028 zu.

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

8

8

0

0

 

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