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16.08.2021 - 7 Schalltechnische Beratung zum B- Plan Nr. 9 "Zw...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mo., 16.08.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Gemeinde Sterup möchte die Innenbereichslage per Bebauungsplan überplanen. Das Gebiet ist durch Einfamilienhausbebauung mit überwiegend Wohnnutzung geprägt. Um eine sich abzeichnende Fehlentwicklung in einem Teilbereich abzuwenden, soll das Wohngebiet durch entsprechende Festsetzungen gesichert werden.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung hat das LLUR -Technischer Umweltschutz- nun Bedenken geäußert, da direkt angrenzend zwei Gewerbebetriebe ansässig sind. Diese Nutzungen haben sich in den letzten Jahren entwickelt und besitzen Bestandsschutz. Durch die Planung als WA-Gebiet kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Immissionskonflikten kommt. Es ist daher die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens angeraten, um die Einwirkungen der Gewerbebetriebe auf das Wohngebiet zu betrachten bzw. zu prüfen unter welchen Voraussetzungen die Ausweisung eines Wohngebiets möglich ist. Bei einer unzureichenden Prüfung wären Fehler im Abwägungsprozess möglich und der aufzustellenden B- Plan angreifbar.
Beide Planungsbüros sind als qualifizierte Fachplanungsbüros bekannt.
Frau Hansen schlägt die Vergabe an den günstigsten Bieter vor.
Gemeindevertreter Peters fragt an, wer die Kosten trägt, wenn im Gutachten Schallschutzmaßnahmen von Betrieben gefordert werden. Frau Hansen teilt mit, dass dann abgewogen werden muss, ob die Planung fortgesetzt wird. Dieses Risiko bestehe.
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