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24.11.2020 - 7 Bauleitplanung in der Gemeinde Niesgrau Vorhabe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Di., 24.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Zur Bauleitplanung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Ferienhausgebiet Koppelheck/Hunhoi“ ist zwischenzeitlich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / TÖB durchgeführt worden.
Nach Beratung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und des Planentwurfes kann die Gemeindevertretung nunmehr mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss den Planentwurf in das Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Öffentliche Auslegung/Behördenbeteiligung) geben.
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Beschluss:
Die Gemeindevertretung Niesgrau beschließt folgendes:
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 8 „Ferienhausgebiet Koppelheck/Hunhoi“ für das Gebiet nordwestlich der Straße Bonsberg und südlich der Straße Hunhoi sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet unter www.amt-geltingerbucht.de, Rubrik Bürgerservice / Bauleitplanung (Gemeinde Niesgrau) einzustellen.
- Parallel zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
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Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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962,1 kB
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197,1 kB
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