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ALLRIS - Auszug

24.11.2020 - 7 Bauleitplanung in der Gemeinde Niesgrau Vorhabe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Zur Bauleitplanung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Ferienhausgebiet Koppelheck/Hunhoi“ ist zwischenzeitlich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / TÖB durchgeführt worden.

 

Nach Beratung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und des Planentwurfes kann die Gemeindevertretung nunmehr mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss den Planentwurf in das Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Öffentliche Auslegung/Behördenbeteiligung) geben.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Niesgrau beschließt folgendes:

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 8 „Ferienhausgebiet Koppelheck/Hunhoi“r das Gebiet nordwestlich der Straße Bonsberg und südlich der Straße Hunhoi sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet unter www.amt-geltingerbucht.de, Rubrik Bürgerservice / Bauleitplanung (Gemeinde Niesgrau) einzustellen.
  3. Parallel zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

9

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

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24972 Steinbergkirche

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