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26.05.2020 - 9 Bauleitplanung in der Gemeinde Gelting 21. Ände...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Di., 26.05.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Gemeinde Gelting plant die Erweiterung des ortsansässigen Tischlereibetriebs „Pfeiffer“. Zu diesem Zweck soll die 21. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gelting erfolgen. Das bestehende Gewerbegebiet soll für den Bau von vier weiteren Gewerbehallen erweitert werden.
Herr Sass, Planungsbüro Sass & Kollegen erläutert anhand einer Präsentation das Vorhaben. Hierbei geht er insbesondere auf die Bauabschnitte, Baugrenzen, Entwässerung, Verkehrswege, Erschließung, den Brandschutz sowie die Ausgleichsmaßnahmen ein. Ein konkretes Zeitfenster ist über den Durchführungsvertrag zu fixieren. In den Entwurf zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss sind die Eingaben und Anregungen aus der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange eingeflossen.
GVin Schalk weist auf einen möglichen Konflikt durch erhöhtes Verkehrsaufkommen im Bereich An der Diek hin. GV Kluge erläutert, dass bisher in dem Bereich es zu keinen Einschränkungen gekommen ist. Hierbei wird nochmals auf die Verkehrswege nach Umsetzung aller Bauabschnitte hingewiesen. Der Vorhabenträger weist auf eine zügige Umsetzung hin; die Fertigstellung aller Bauabschnitte ist in 6-7 Jahren geplant.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelting beschließt:
- Der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gelting für das Gebiet „südlich der Straße ‚Am Wasserwerk‘, westlich und südlich der bebauten Grundstücke an der Straße ‚An de Diek‘“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf des Plans und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über die Homepage des Amtes, Rubrik Bürgerservice/ Bauleitplanung zugänglich zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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823,1 kB
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