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20.05.2020 - 9 Gemeinschaftsschule Geltinger Bucht: Beratung u...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Handvorlage für die Sitzung
- Datum:
- Mi., 20.05.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Stefan Boock
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Maßnahme „Flachdachsanierung Verbindungstrakt kleine Sporthalle in Sterup“ wurde am 18.12.2019 im Amtsausschuss zur Durchführung beschlossen.
Im Rahmen der Beschlussfassung hatte die Verwaltung bereits darauf hingewiesen, dass diese Maßnahme zusammen mit der energetischen Sanierung der Hallensüdseite für das Förderprogramm für „kommunale Sportstätten in Schleswig-Holstein“ angemeldet worden ist. Das Bauvorhaben sollte daher bis zum Bescheid über eine mögliche Aufnahme in das Programm nicht umgesetzt werden, um eine eventuelle Förderung nicht zu gefährden.
Parallel dazu wurde ebenfalls die Sanierung der Schulsporthalle in Gelting beantragt.
In der 11. KW 2020 hat die Verwaltung nun die Mitteilung erhalten, dass die Projektmaßnahme in Sterup in das Förderprogramm aufgenommen wurde, die Maßnahme in Gelting wurde nicht berücksichtigt.
Das Bauvorhaben in Sterup wurde mit insgesamt 160.000 Euro Baukosten und einer Förderung in Höhe von 80.000 Euro berücksichtigt. Diese Maßnahme ist aufgrund der Fördermittelgewährung investiv zu veranschlagen. Im Haushaltsplan 2020 ist dieses Projekt bisher nicht investiv eingestellt. Die Mittel für die Flachdachsanierungsmaßnahme sind im Aufwandskonto im HP 2020 und die Mittel für die Hallensüdseite sind im Finanzplan veranschlagt.
Der Beschuss zur Vorhabenausführung muss demnach um die energetische Sanierungsmaßnahme an der Hallensüdseite ergänzt werden, sofern der Amtsausschuss das Bauvorhaben in dieser Form durchführen möchte.
Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt, die Maßnahmen über das Förderprogramm abzuwickeln. Zusätzlich zur Sanierung des Flachdaches soll auch die energetische Sanierung an der Hallensüdseite der kleinen Sporthalle durchgeführt werden. Die Gesamtkosten gemäß Förderprogramm in Höhe von 160.000 Euro sowie die Fördersumme in Höhe von 80.000 Euro sind im Nachtragshaushalt zu veranschlagen.
Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, die Maßnahmen auszuschreiben und die Aufträge zu erteilen. Der außerplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.
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