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ALLRIS - Auszug

26.05.2020 - 12 Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h in der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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In der Straße Freienwillen, ab Ende der 30 iger Zone, in Richtung Grüftheck nach Stenderup, kommt es aufgrund von hohen, gefahrenen Geschwindigkeiten häufig zu kritischen Verkehrssituationen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in dem Bereich beträgt 100 km/h. Diese Geschwindigkeit wird von Verkehrsteilnehmern zumeist auch gefahren, obwohl die Straße durch ihre Eigenschaft es nicht zulässt. In dem Bereich wohnen zurzeit neun Kinder die durch die schnell fahrenden PKW´s gefährdet sind.

 

Die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg muss gem. § 45 (9) der StVO eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit anordnen.

 

GV Asmussen erläutert, dass nicht alles reglementiert werden muss; bei Umsetzung kann man alle Bereiche mit Geschwindigkeitsbeschränkungen belegen, das ist nicht zielführend.

GV Sönnichsen erläutert, dass in diesem Bereich viele Fahrradfahrer und Kinder unterwegs sind. GV Kluge erklärt, dass die landwirtschaftlichen Fahrzeuge immer größer werden; auf den Nebenstraßen ist -aufgrund der Enge- immer ein gesteigertes achtsames Fahren notwendig. BM Kratz erläutert, dass gerade auf dieser Strecke auch Gefahrenstellen (unübersichtlich Bereiche) bestehen.

  

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelting beschließt, bei der Straßenverkehrsbehörde, Kreis Schleswig- Flensburg, für die Straße Freienwillen-Grüftheck (siehe anliegende Karte) die Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h zu beantragen.

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

11

10

1

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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