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25.09.2024 - 11 Beratung und Beschluss über die Änderung der Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Mi., 25.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kirsten Scharf
Im § 34 Abs. 2 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) ist geregelt, dass Gemeindevertretungen ihre inneren Angelegenheiten, insbesondere den Ablauf der Sitzungen, durch eine Geschäftsordnung, soweit die Gemeindeordnung keine Regelung enthält, regelt.
Im §7 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Hasselberg ist geregelt, wer über die Gemeindeordnung hinaus die Aufnahme eines Beratungsgegenstandes zur Tagesordnung verlangen kann - einzelne Gemeindevertreter bislang nicht.
Die Anliegen der einzelnen Gemeindevertreter darf der Bürgermeister aber auch nicht einfach unberücksichtigt lassen. Hier muss dieser bei jedem Antrag prüfen, ob eine Aufnahme des Tagesordnungspunktes durch seine Kompetenz sinnvoll erscheint.
Um den Bürgermeister zu entlasten und einzelnen Gemeindevertretern die Antragsstellung zu vereinfachen, gibt es gem. Kommentar zu § 34 Abs. 4 GO SH (hier: Dehn/Wolf, Nr. 17) die Möglichkeit, dies in der Geschäftsordnung zu Regeln. So heißt es, dass eine Erweiterung auf weitere Berechtigte durch die Geschäftsordnungsautonomie der Vertretung eingeräumt werden kann.
Es wird auf den anliegenden Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Hasselberg von Patrick Weber verwiesen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Hasselberg beschließt, § 7 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Gemeinde Hasselberg wie folgt zu ändern:
Anträge der Fraktionen und der fraktionslosen Mitglieder der Gemeindevertretung sind bei der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister einzureichen und von dieser / diesem auf die Tagesordnung zu setzen. Die Anträge sind schriftlich in kurzer, klarer Form abzufassen und zu begründen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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81,7 kB
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