Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Auszug

25.09.2024 - 11 Beratung und Beschluss über die Änderung der Ge...

Reduzieren

Im § 34 Abs. 2 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) ist geregelt, dass Gemeindevertretungen ihre inneren Angelegenheiten, insbesondere den Ablauf der Sitzungen, durch eine Geschäftsordnung, soweit die Gemeindeordnung keine Regelung enthält, regelt.

 

Im §7 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Hasselberg ist geregelt, wer über die Gemeindeordnung hinaus die Aufnahme eines Beratungsgegenstandes zur Tagesordnung verlangen kann - einzelne Gemeindevertreter bislang nicht.

 

Die Anliegen der einzelnen Gemeindevertreter darf der Bürgermeister aber auch nicht einfach unberücksichtigt lassen. Hier muss dieser bei jedem Antrag prüfen, ob eine Aufnahme des Tagesordnungspunktes durch seine Kompetenz sinnvoll erscheint.

 

Um den Bürgermeister zu entlasten und einzelnen Gemeindevertretern die Antragsstellung zu vereinfachen, gibt es gem. Kommentar zu § 34 Abs. 4 GO SH (hier: Dehn/Wolf, Nr. 17) die Möglichkeit, dies in der Geschäftsordnung zu Regeln. So heißt es, dass eine Erweiterung auf weitere Berechtigte durch die Geschäftsordnungsautonomie der Vertretung eingeräumt werden kann.

 

Es wird auf den anliegenden Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Hasselberg von Patrick Weber verwiesen.

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Hasselberg beschließt, § 7 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Gemeinde Hasselberg wie folgt zu ändern:

 

Anträge der Fraktionen und der fraktionslosen Mitglieder der Gemeindevertretung sind bei der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister einzureichen und von dieser / diesem auf die Tagesordnung zu setzen. Die Anträge sind schriftlich in kurzer, klarer Form abzufassen und zu begründen.

Reduzieren

Abstimmung:
 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon
anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

9

9

0

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt