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11.12.2017 - 6 Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche;...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo., 11.12.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Clemens Teschendorf erteilt hierzu Herrn Saß von der TEG Nord das Wort. Er informiert ausführlich über die Bauleitplanung und beantwortet Fragen aus den Reihen der Gemeindevertretung. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 zur Ausweisung eines Wohngebietes. Zu diesem Zweck ist die bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan als Außenbereichsfläche in Wohnbaufläche zu ändern.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 48. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des ehemaligen Amtes Steinbergkirche für den Bereich „Ostertoft“; für das Gebiet nördlich des Wohngebietes ‚Mühlenfeld‘, westlich des Wohngebiets ‚Mühlenfeld II, östlich einer Linie von ca. 300 m von der Nordstraße.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen
(§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Unterrichtung der benachbarten Gemeinden soll die Ingenieurgemeinschaft Sass und Kollegen in Albersdorf beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: es wird eine einmalige Informationsveranstaltung durchgeführt.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Anzahl der Mitglieder des Gremiums | davon anwesend | Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
17 | 13 | 13 | 0 | 0 |
Für die vorhandenen bzw. neu zu erstellenden Knicks ist vorab zu klären, wer Eigentümer und damit für die Pflege zuständig ist. Der Baustellenverkehr wird über Ostertoft erfolgen. Auf Anregung aus den Reihen der Anwohner soll der Baustellenverkehr so geregelt werden, dass es nicht zu Begegnungsverkehr kommt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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139,6 kB
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