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14.06.2017 - 7 Beratung und Beschluss über den 1. Nachtragshau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mi., 14.06.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Hauke Scharf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Hauke Scharf erläutert den Nachtragshaushalt 2017. Die Gemeinde Rabenholz hat in den Haushaltsjahren 2014 - 2016 ein Defizit in Höhe von insgesamt 93.754,58 € erwirtschaftet.
Da es aus eigener Kraft schwierig sein dürfte dieses Defizit wieder auszugleichen hat sich die Gemeinde Rabenholz in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung entschlossen, einen Antrag auf Gewährung einer Fehlbetragszuweisung nach § 12 Finanzausgleichsgesetz (FAG) zu stellen.
Eine Grundvoraussetzung zur Gewährung einer Fehlbetragszuweisung ist gemäß Punkt 2.3.1 der Richtlinie zur Gewährung von Fehlbetrags- und Sonderzuweisungen die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A auf mindestens 370 %, für die Grundsteuer B auf mindestens 390 % sowie für die Gewerbesteuer auf mindestens 370 %, spätestens im Jahr der Antragstellung.
Der Antrag wurde zwischenzeitlich, mit der Zusage der Anpassung der Hebesätze auf die erforderliche Höhe, gestellt.
In dem vorliegenden Entwurf zum 1. Nachtragshaushalt 2017 der Gemeinde Rabenholz werden die Hebesätze auf die erforderliche Höhe festgesetzt. Weiterhin wurden die Ansätze des Ergebnisplanes an die aktuelle Bedürfnisse angepasst.
Durch die eingeplanten Änderungen erhöht sich der Jahresüberschuss im Ergebnisplan um 2.500,- € auf 6.900,- €.
Die geplante Kreditaufnahme für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses ist bereits im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 durch die Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt worden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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82,2 kB
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