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ALLRIS - Auszug

15.03.2017 - 6 Bauleitplanung in der Gemeinde Pommerby hier: V...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der zwischen Gemeinde und Vorhabenträger abzuschließende Durchführungsvertrag ist ein wesentlicher Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Die Gemeindevertretung hat den Entwurf des Durchführungsvertrages vorliegen und kann auf dieser Grundlage die Inhalte beraten und anschließend die Verhandlung mit dem Vorhabenträger aufnehmen.

 

rgermeister Jacobsen erläutert den Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger. 

 

 

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Beschluss: 

Die Gemeindevertretung Pommerby beschließt folgendes:

Auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs des Durchführungsvertrages soll die Verhandlung mit den Vorhabenträgern aufgenommen werden. -siehe Anlage-

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO  waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

5

5

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anschrift

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24972 Steinbergkirche

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