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08.02.2017 - 10 Widmung einer öffentlichen Straße Pommerby, Str...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mi., 08.02.2017
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Marlen Thomsen-With
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Hof Langfeld GbR, bestehend aus den Gesellschaftern Herrn Kurt Klemme und seiner Ehefrau Johanna Lutteroth, ist Eigentümer des Hofes Langfeld 3 und 4. Die GbR hat den Hof Langfeld 4 zum Zwecke der Ferienvermietung weitgehend saniert. Des Weiteren plant sie den Abriss des an der Gemeindestraße gegenüberliegenden Hofes Langfeld 3 und dessen Herrichtung als Garten- und Freizeitfläche.
Ziel ist es, dass beide Hofstellen (Langfeld 3 und 4) eine wirtschaftliche Einheit werden. Zudem beabsichtigt die GbR, Gefährdung durch Kfz-Verkehr für die Bewohner von Langfeld 4 zu vermeiden, die durch die geringen Abstände der Gemeindestraße zu beiden Hofstellen und durch unbeschränkte Geschwindigkeit des Verkehrs besteht. Um dieses Ziel zu erreichen, soll ein Teil der Gemeindestraße „Langfeld“ gemäß anliegendem Plan verlegt werden.
Bürgermeister Jacobsen erteilt Herrn Klemme das Wort. Herr Klemme erklärt, dass die Straße soweit fertig ist. Es wurden zur Kontrolle Probebohrungen durchgeführt, wobei die erste Probe gut und die zweite Probe unzureichend ausfiel. Die Gewährleistungsfrage muss erst geklärt werden, bevor die Straße befahren werden kann. Am 20.02.2017 werden weitere Probebohrungen durchgeführt, sollten diese wieder unzureichend ausfallen muss die obere Tragschicht abgefräst und neu aufgetragen werden. Dies würde zwei Tage in Anspruch nehmen. Herr Klemme hofft, dass die Straße bis Ostern endgültig fertiggestellt ist und befahren werden kann.
Bürgermeister Jacobsen erklärt, dass die Grundstücke vermessen wurden und jetzt noch auf die Eintragung im Liegenschaftskataster gewartet wird, damit die Flurstücke schlicht um schlicht getauscht werden können. Ohne Widmung darf die neue Straße ohnehin nicht befahren werden. Die alte Straße wird später entwidmet.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Pommerby beschließt Teilstücke nachfolgender Flurstücke
- Gemarkung Pommerby, Flur 1, Flurstück 87/17
- Gemarkung Pommerby, Flur 1, Flurstück 79,19
- Gemarkung Pommerby, Flur 1, Flurstück 79/8
gemäß der Anlage zu widmen und erstmalig nach dem Straßen- und Wegegesetz einzustufen. Die durch die Umlegung der Gemeindestraße freiwerdenden Flächen des alten Straßenverlaufs und die Flächen, die für den neuen Straßenverlauf erforderlich sind, werden gemäß Punkt 5 des Durchführungsvertrages zwischen der Gemeinde Pommerby und Herrn Dr. Kurt Klemme vom 20.01.2016 schlicht um schlicht miteinander getauscht. Da ein Tausch der genannten Flurstücke vertraglich noch nicht erfolgt ist, erklärt sich die Hof Langfeld GbR schriftlich mit der Widmung der neuen Straße „Langfeld“ bereit.
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) wird die Widmung des Teilstückes Straßenzug „Langfeld“, Flurstücke 87/17 tw., 79/19 tw., 79/8 tw. der Flur 1, Gemarkung Pommerby gemäß anliegendem Plan verfügt.
Der anliegende Plan ist Teil der Widmungsverfügung.
Das Teilstück „Langfeld“ wird erstmalig in die Straßengruppe „Gemeindestraßen“ nach § 3 Abs. 1 Ziff. 3 Buchstabe b) StrWG eingestuft.
Die Widmung der Straße ist zu verfügen und zu veröffentlichen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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179,2 kB
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Anschrift
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