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ALLRIS - Auszug

17.07.2017 - 9 Beratung und Beschluss über die Vergabe des Auf...

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Aus gebührenrechtlichen Gründen ist die Fäkalschlammabfuhr in regelmäßigen Abständen auszuschreiben und neu zu vergeben. Für die Gemeinden im Amt Geltinger Bucht sind geeignete Firmen im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung zur Abgabe von Angeboten für die Fäkalschlammabfuhr aufgefordert worden.

 

Der wirtschaftlichste Bieter ist mit der Durchführung der Fäkalschlammabfuhr zu beauftragen. Die Ausschreibung erfolgt für die Jahre 2017 bis 2019.

    

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Auftrag für die Fäkalschlammentsorgung in der Gemeinde an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

 

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

9

0

0

 

 

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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