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ALLRIS - Auszug

15.12.2016 - 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Ausz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen (gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde bis zu 1.000 Euro) kann der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben erteilen. Der Bürgermeister hat der Gemeindevertretung über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen zu berichten.

 

rgermeister Iversen erläutert die über- und außerplanmäßigen Ausgaben anhand der Vorlage.

 

 

 

 

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Beschluss:

 

a) Die Gemeindevertretung Ahneby nimmt den Bericht über die im Rahmen des § 4 der Haushaltssatzung 2016 geleisteten unerheblichen über-/ außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von zusammen 1.579,55 Euro (Stand: 30.11.2016)) zur Kenntnis.

b) Für die geleisteten bzw. noch zu leistenden überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 2016 von rd. 19.688,80 Euro wird die Zustimmung / nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) gem. § 95 d Gemeindeordnung erteilt.

 

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

9

0

0

  

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anschrift

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24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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