Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Auszug

27.10.2016 - 6 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Terkelsm...

Reduzieren

Den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern liegt die Sitzungsvorlage der Verwaltung vor.

rgermeister Rupp leitet in die Thematik ein und bringt den von der Gemeindevertretung gefassten Beschluss vom 12.09.2016 in Erinnerung. Zwischenzeitig hat sich ein weiterer Grundstückseigentümer gemeldet, der in Bauabsicht ebenfalls die Verringerung des Abstandes zur Anbauverbotszone beantragt.

Der Bürgermeister gibt an, daraufhin den Kontakt zum Ingenieursbüro Plewa aufgenommen zu haben. Nachrichtlich ergänzt er, dass das Büro Plewa die Aktivitäten eingestellt habe, ein Nachfolgebüro durch die auch früher handelnden Personen unter dem Namen „Gr2“ gegründet worden sei.

Frau Grätsch vom Planungsbüro Gr2 habe daraufhin den Kontakt zum Kreisbauamt gesucht. Es stelle sich danach heraus, dass entweder im Einzelfall ein Baufenster (Grundstück Paulsen) eingerichtet werde oder aber der gesamte an der L 21 belegene Bereich geändert überplant wird.

Ein Leistungs- und Kostenangebot des Planungsbüros Gr2 liegt hierzu vor. Danach betragen die Kosten für die Gemeinde etwa 6.000,-€.

rgermeister Rupp verdeutlicht, dass die Gemeinde die Bauwilligen in ihren Vorhaben unterstützen sollte, aber auch eine Regelung für die Kostenlast zu treffen hat.  Er regt die Mitglieder der Gemeindevertretung an, sich zu einer Aufteilung der Planungskosten, zum Beispiel je zur Hälfte von den beiden Antragstellern und von der Gemeinde, Gedanken zu machen.

 

Danach erklärt Bürgermeister Rupp sich für befangen, da der zweite betroffene antragstellende Grundstückseigentümer sein Sohn, Herr Matthias Rupp ist. Die weitere Leitung der Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt ist deshalb von ihm abzugeben.

Der stellvertretende Bürgermeister Liehr sieht sich ebenfalls als für befangen, da auch er Grundstückseigentümer in dem betreffenden Bereich ist.

Die Leitung der Sitzung übernimmt deshalb der 2. stellvertretende Bürgermeister Claus-Christian Timm.

Wolfgang Rupp und Ernst-Uwe Liehr verlassen sodann den Sitzungsraum.

 

Herr Timm leitet zur Diskussion und Aussprache ein. Innerhalb der Gemeindevertretung wird ausführlich über mögliche Kostenaufteilungsmöglichkeiten diskutiert sowie über die Frage, wer, bzw. welcher Grundstückseigentümer durch die geplante Änderung Vorteile zu erwarten hat. Hierbei werden verschiedene Kostenaufteilungsmodelle angeregt.

 

Sodann kommt es zur Abstimmung über den wie folgt um Punkt 1.5 ergänzten Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage:  

 

Reduzieren

Die Gemeindevertretung Sterup beschließt:

 

1.1

r das Gebiet am süstlichen Ortsrand von Sterup wird die Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 aufgestellt. Planungsziel ist es, durch die Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche und des Maß der baulichen Nutzung eine bessere Ausnutzung der Gewerbegrundstücke zu erreichen. 

1.2

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

1.3.

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

1.4

 

1.5

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Die beiden betroffenen Antragsteller haben die Kosten je zur Hälfte zu tragen.

 

 

 

 

Reduzieren

Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

10

8

2

0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren die Gemeindevertreter Wolfgang Rupp und Ernst-Uwe Liehr von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen.

Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

Nach der Abstimmung betreten die Herren Rupp und Liehr wieder den Sitzungsraum. Ihnen wird das Abstimmungsergebnis mitgeteilt.

 

Sodann übernimmt Bürgermeister Wolfgang Rupp wieder die Leitung der Sitzung.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt