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ALLRIS - Auszug

10.10.2016 - 6 Beratung und Beschlussfassung über die Betrauun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Johannsen berichtet über die Gründe für diesen Beschluss.

Im Zuge der Überarbeitung des Gesellschaftervertrages der WiREG aufgrund des Ausscheidens der Nord-Ostsee-Sparkasse wurde festgestellt, dass die Wahrnehmung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Vertrag nicht ausreichend definiert ist und dass die dafür notwendigen Betrauungsakte der beteiligten Körperschaften nicht vorliegen.

Diese Situation ist mit geltendem EU-Recht nicht vereinbart und stellt insofern ein finanzielles Risiko für die WiREG dar. Ohne eine diesbegliche Änderung des Gesellschaftervertrages und die Betrauungsakte der beteiligten kommunalen Körperschaften dürfen keine Zahlungen an die WiREG erfolgen, ohne dass die Gefahr eines Verstoßes gegen das EU-Beihilferecht besteht.

 

Der schriftliche Betrauungsakt gegenüber der WiREG darf wiederum nur auf der Grundlage eines Beschlusses des zuständigen Selbstverwaltungsgremiums (in unserem Fall des Amtsausschusses) gefertigt werden.

Die Anpassung des Gesellschaftervertrages verlangt eine Einbeziehung der Kommunalaufsichtsbehörde (im Falle der WiREG des Innenministeriums), was wiederum die Einhaltung bestimmter Fristen verlangt. Der von der WiREG vorgesehene Zeitplan ist der in der Anlage beigefügten Email zu entnehmen. 

Finanzielle oder andere materielle Auswirkungen hat dieser Vorgang für das Amt als Gesellschafter nicht.  

rgermeister Linde fragt nach den jährlichen Kosten für die Mitgliedschaft, die sich auf ca. 14.600 € belaufen.   

 

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Beschluss:

 

 

Das Amt Geltinger Bucht beschließt:

 

  1. Das Amt Geltinger Bucht betraut die Wirtschaftsförderungs- und Regionalentwicklungsgesellschaft Flensburg/Schleswig mbH mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen nach Maßgabe des diesem Beschluss als Anlage 1 beigefügten Betrauungsaktes.

 

  1. Die Verwaltung des Amtes Geltinger Bucht wird angewiesen, unverzüglich einen Beschluss der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungs- und Regionalentwicklungsgesellschaft Flensburg/Schleswig mbH herbeizuführen, mit dem der Betrauungsakt als verbindliche Weisung an deren Geschäftsführung beschlossen und umgesetzt wird.

 

  1. Die Verwaltung des Amtes Geltinger Bucht wird angewiesen, unverzüglich einen Beschluss der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungs- und Regionalentwicklungsgesellschaft Flensburg/Schleswig mbH herbeizuführen, mit dem der § 2 und der § 15 des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderungs- und Regionalentwicklungsgesellschaft Flensburg/Schleswig mbH nach Maßgabe des diesem Beschluss als Anlage 2 beigefügten Entwurfs unverzüglich angepasst wird.

 

  1. Die Verwaltung des Amtes Geltinger Bucht wird angewiesen, unverzüglich einen Beschluss der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungs- und Regionalentwicklungsgesellschaft Flensburg/Schleswig mbH herbeizuführen, mit dem der Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsförderungs- und Regionalentwicklungsgesellschaft Flensburg/Schleswig mbH nach Maßgabe des diesem Beschluss als Anlage 3 beigefügten Entwurfs mit Wirkung zum 01.01.2017 angepasst wird.

 

 

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

20

19

19

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

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