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ALLRIS - Auszug

12.09.2016 - 7 1. Nachtragshaushalt 2016 der Gemeinde Sterup, ...

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rgermeister Rupp erteilt dem Finanzausschussvorsitzenden Karl Peters das Wort. Dieser gibt Erläuterungen zum Nachtragshaushaltsplan 2016; einzelne Positionen werden hervorgehoben und besonders erläutert.

Es finden Diskussion und Aussprache innerhalb der Gemeindevertretung statt.

Sodann verliest Bürgermeister Rupp den vollständigen Beschlussvorschlag:  

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Sterup beschließt den

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Sterup für das Haushaltsjahr 2016

 

Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 

- und mit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

EUR

1. im Ergebnisplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

28.300

28.600

1.704.300

1.704.000

Gesamtbetrag der Aufwendungen

31.600

11.400

1.708.200

1.728.400

Jahresüberschuss

0

0

0

0

Jahresfehlbetrag

20.500

0

3.900

24.400

 

 

 

 

 

2. im Finanzplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit:

 

28.300

 

28.600

 

1.704.300

 

1.704.000

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit

 

31.600

 

11.400

 

1.645.100

 

1.665.300

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

633.900

 

0

 

0

 

633.900

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

638.800

 

0

 

51.600

 

690.400

 

§ 2

Es werden neu festgesetzt:von bisherauf nunmehr

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

0  EUR

633.900  EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
      ermächtigungen

0  EUR

0  EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite

0  EUR

0  EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

1  Stelle(n)

1  Stelle(n)

 

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert:

Steuerart

gegenüber bisher

auf nunmehr

1.Grundsteuer

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

370  %

370 %

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

390  %

390 %

2.Gewerbesteuer

370  %

370 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000,00  EUR.

 

 

§ 5

Als Anlage gilt der Stellenplan.  

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

8

8

0

0

 

Nach dieser Abstimmung wird die Sitzung in der Zeit von 20:30 bis 20:40 Uhr r eine kurze Pause unterbrochen.

 

 

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