Allris
12.09.2016 - 7 1. Nachtragshaushalt 2016 der Gemeinde Sterup, ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mo., 12.09.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
Bürgermeister Rupp erteilt dem Finanzausschussvorsitzenden Karl Peters das Wort. Dieser gibt Erläuterungen zum Nachtragshaushaltsplan 2016; einzelne Positionen werden hervorgehoben und besonders erläutert.
Es finden Diskussion und Aussprache innerhalb der Gemeindevertretung statt.
Sodann verliest Bürgermeister Rupp den vollständigen Beschlussvorschlag:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Sterup beschließt den
1. Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Sterup für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom
- und mit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge | |
gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf | |||
| EUR | |||
1. im Ergebnisplan der |
|
|
|
|
Gesamtbetrag der Erträge | 28.300 | 28.600 | 1.704.300 | 1.704.000 |
Gesamtbetrag der Aufwendungen | 31.600 | 11.400 | 1.708.200 | 1.728.400 |
Jahresüberschuss | 0 | 0 | 0 | 0 |
Jahresfehlbetrag | 20.500 | 0 | 3.900 | 24.400 |
|
|
|
|
|
2. im Finanzplan der |
|
|
|
|
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus |
28.300 |
28.600 |
1.704.300 |
1.704.000 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus |
31.600 |
11.400 |
1.645.100 |
1.665.300 |
|
|
|
|
|
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
633.900 |
0 |
0 |
633.900 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
638.800 |
0 |
51.600 |
690.400 |
§ 2
Es werden neu festgesetzt:von bisherauf nunmehr
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 EUR | 633.900 EUR |
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- | 0 EUR | 0 EUR |
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite | 0 EUR | 0 EUR |
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen | 1 Stelle(n) | 1 Stelle(n) |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert:
Steuerart | gegenüber bisher | auf nunmehr |
1.Grundsteuer |
|
|
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 370 % | 370 % |
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) | 390 % | 390 % |
2.Gewerbesteuer | 370 % | 370 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000,00 EUR.
§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.
Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular