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ALLRIS - Auszug

05.12.2016 - 12 Beratung und Beschluss über die Satzung für Son...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Gemeinde Steinbergkirche beschließt gemäß § 2 a des Brandschutzgesetzes für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein die „Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Steinbergkirche für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Gintoft“ in der vorgelegten Form. Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

13

13

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

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