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ALLRIS - Auszug

05.12.2016 - 7 Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht ab 2017 Ber...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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rgermeister Müller erläutert kurz den Sachverhalt und die Begründung für die Abgabe einer Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt die Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 UStG gegenüber dem Finanzamt Flensburg abzugeben, um das bisher gültige Recht zunächst auch nach dem 01.01.2017 anwenden zu können. Die Gemeindevertretung stimmt nachträglich der durch den Bürgermeister, aus Gründen der Fristwahrung, bereits erfolgten Abgabe der Erklärung zu.

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

13

13

0

0

 

 

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

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Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

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