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ALLRIS - Auszug

07.07.2016 - 4 Jahresabschluss 2014

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Dermmerer des Amtes, Herr Hauke Scharf, gibt eingehende Erläuterungen zu dem vorliegenden Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Pommerby.

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

Der Jahresabschluss ist gem. § 95m Abs. 2 GO grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Diese Frist konnte für den Jahresabschluss 2014 aufgrund der sehr umfangreichen Arbeiten im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz nicht eingehalten werden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde hat gem. § 95n GO den Jahresabschluss und den Lagebericht auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss fasst das Prüfungsergebnis in einem Schlussbericht (siehe Anlage) zusammen.

 

 

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Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, nach der Durchführung der erforderlichen Prüfungen, den aufgestellten Schlussbericht zur Jahresrechnungsprüfung 2014.

 

Weiterhin wird der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Pommerby und den Lagebericht in der vorgelegten Fassung zu beschließen sowie die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu genehmigen.

 

 

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Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

3

3

3

0

0

  

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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