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ALLRIS - Auszug

12.09.2016 - 6.2 Satzungsbeschluss und Billigung der Begründung

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Sachlage:

Am 04.07.2016 hatte die Gemeindevertretung über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung beraten und den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst.  

Zwischenzeitlich hat der Entwurf des in Aufstellung befindlichen B-Planes Nr. 20 „Geltinger Bucht“ in der Zeit vom 18.07. bis 19.08.2016 öffentlich ausgelegen.

Den Behörden / Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen kann die Gemeindevertretung nunmehr durch den Satzungsbeschluss das Planverfahren zum Abschluss bringen.

 

 

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Beschluss:

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis gem. der allen Gemeindevertretern/Gemeindevertreterinnen vorliegenden Abwägungstabelle geprüft. Das Ergebnis ist mitzuteilen.
  2. Aufgrund des § 10 der Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 20 „Geltinger Bucht“, bestehend aus der Planzeichnung und dem Text als Satzung.
  3. Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.
  4. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter / Gemeindevertretrinnen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

11

11

0

0

 

 

 

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