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08.06.2016 - 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP Nr. 3 "Cafe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mi., 08.06.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Eheleute Schulke-Klenk möchten im OT Sibbeskjär ein Cafe mit Betriebsleiterwohnung errichten. Als Standort ist ein Teil des Flurstückes 30/5 am Ortseingang vorgesehen.
Die Gemeindevertretung hat sich bereits auf der Sitzung am 08.03.2016 positiv zu dem Vorhaben geäußert. Das Vorhaben ist ohne entsprechende Bauleitplanung nicht zulässig, durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Bauvorhabens geschaffen werden. Die Übernahme der Kosten durch die Eheleute Schulke-Klenk wird durch Kostenübernahmeerklärung sichergestellt.
Frau Grätsch vom Planungsbüro Plewa gibt umfangreiche Erläuterungen zu dem Vorhaben sowie zur Vorgehensweise für die erforderliche Bauleitplanung.
Beschluss:
1. Für das Gebiet am westlichen Rand des Siedlungsteils Sibbeskjär wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Café Sibbeskjär“ (VB Nr. 3) aufgestellt. Lage und Umfang des Geltungsbereiches sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans in diesem Bereich sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Cafés geschaffen werden. Der Bebauungsplan soll sicherstellen, dass das Vorhaben sich in geordneter Art und Weise in die gegebene städtebauliche und landschaftsplanerische Situation einfügt.
2. Mit der Planung soll die PLANUNGSGRUPPE PLEWA beauftragt werden.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll in Form einer Anhörung durchgeführt werden.
5. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von
der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen
Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums | davon anwesend | Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
7 | 7 | 7 | 0 | 0 |
Nach der Beschlussfassung gibt der Bürgermeister den anwesenden Gästen die Gelegenheit, weitere Fragen zu dem Vorhaben zu stellen.
Eine direkte Grundstücksnachbarin merkt an, dass es in diesem Bereich bereits jetzt Schwierigkeiten mit der Oberflächenentwässerung gibt und dass die vorhandene Leitung direkt im Bereich des geplanten Neubaus liegt.
Der Bürgermeister erklärt, dass im Zuge der Bauleitplanung u.a. auch die Oberflächenentwässerung genau begutachtet wird und dass das vorhandene Rohr mit Sicherheit umzulegen ist.
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