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13.05.2016 - 3 Prüfung der Eröffnungsbilanz 2014 der Gemeinde ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Fr., 13.05.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 9:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Hauke Scharf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Gemeindevertretung Pommerby hat im März 2009 beschlossen, ihr kommunales Rechnungswesen von der Kameralistik auf die Doppik (Doppelte Buchführung in Konten) umzustellen. Die Umstellung erfolgte zum 01.01.2014. Gem. § 54 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) hat die Gemeinde Pommerby zum 01.01.2014 eine Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und der in der Gemeindeordnung (GO) und der GemHVO-Doppik enthaltenen Regelungen aufzustellen.
Diese Eröffnungsbilanz liegt nunmehr vor und ist nach § 95n Abs. 5 und 6 GO vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Pommerby zu prüfen.
Vorab wurde durch die Verwaltungsmitarbeiter eine detailierte Ausführung zu den Arbeiten der Erfassung und Bewertung des Vermögens sowie den Aufbau der Bilanz gegeben.
Umfang der Prüfung:
Es wurde zunächst die Aktivseite der Bilanz dahin gehend überprüft, dass das unbewegliche und bewegliche Anlagenvermögen der Gemeinde vollständig erfasst und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung sowie den Bestimmungen der GemHVO-Doppik bewertet wurde. Dabei wurde gezielt auf einzelne Inventarobjekte eingegangen.
Beim Umlaufvermögen sind die Kasseneinnahmereste aus der Jahresrechnung 2013 und andere Forderungen aus 2013 sowie die liquiden Mittel mit den Werten der Eröffungsbilanz abgeglichen worden.
Bei den Passiva wurden die Sonderposten für die erhaltenen Zuschüsse, Zuweisungen und sonstige Sonderposten geprüft. Kredite für Investitionen, Kassenausgabereste und Verbindlichkeiten aus 2013 waren nicht vorhanden.
Nach Durchführung der Prüfung wurde folgende Feststellung getroffen:
Die einzelnen Positionen der Eröffnungsbilanz wurden durchgesehen; stichprobenartig wurden die Angaben anhand von Buchungsunterlagen, Inventarlisten und der Jahresrechnung 2013 geprüft. Die hierfür benötigten Unterlagen standen umfassend zur Verfügung. Der Anhang gem. § 51 GemHVO-Doppik ist der Bilanz beigefügt. Die darin getroffenen Angaben sind aus der Sicht des Rechnungsprüfungsausschusses nachvollziehbar dargestellt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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74,3 kB
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