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14.03.2016 - 11 Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Mo., 14.03.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
Weil in einigen Feuerwehren in Schleswig-Holstein mit der Kameradschaftskasse etwas freizügig umgegangen wurde, hat der Gesetzgeber die Richtlinien unter anderem so geändert, dass den Gemeinden, als Eigentümer der Kasse, der Haushaltsplan für das vorliegende Jahr vorgelegt werden muss.
Es herrscht noch keine Einigung darüber, ob die Gemeinde den Haushaltsplan nur zur Kenntnis nehmen oder ihm sogar zustimmen muss. Entsprechende Regelungen werden erst mit Änderung des Brandschutzgesetzes getroffen.
Die Feuerwehr hat der Gemeinde einen Haushaltsplan der Kameradschaftskasse für 2016 vorgelegt.
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