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17.03.2016 - 10 Beratung und Beschlussfassung über die Haushalt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Do., 17.03.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:35
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Wilhelm Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
1. | im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf einem Jahresüberschuss von einem Jahresfehlbetrag von
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| 243.500 EUR 233.800 EUR 0 EUR 9.700 EUR
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2. | im Finanzplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
| 243.500 EUR |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
| 232.300 EUR
0 EUR
7.100 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
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0 EUR | ||
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
| 0 EUR | ||
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
| 0 EUR | ||
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
| 0 Stellen | ||
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 320 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 320 v.H.
2. Gewerbesteuer 360 v.H.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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13,8 kB
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