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03.12.2015 - 6 Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Do., 03.12.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rainer Kirstein
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Grundstückseigentümer des letzten unbebauten Grundstückes in dem B-Gebiet hat diverse Wünsche bezüglich der Bebauung dieses Grundstückes.
Da bereits einige Grundstücke nicht wie im B-Plan vorgeschrieben bebaut wurden, empfiehlt das Bauamt des Kreises den vorhandenen Bebauungsplan aufzuheben. Die Planungsgruppe PLEWA hat der Gemeinde mitgeteilt, dass die Planung nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet wird. Der Bauherr des unbebauten Grundstücks hat signalisiert, dass er die Kosten für die Planung übernehmen wird.
Der Bebauungsplan Nr. 2 (s. anliegende Übersichtskarte) wurde nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht und ist – als sogenannter „Nummernplan“ – nichtig. Daher bedarf es der Aufhebung oder aber einer aufwendigen Wiederaufnahme des Verfahrens. Das Gebiet ist zwischenzeitlich fast vollständig und sehr geschlossen bebaut, so dass für Bauvorhaben ein hinreichender Beurteilungsmaßstab nach § 34 BauGB gegeben ist. Daher soll der Bebauungsplan Nr. 2 aufgehoben werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Der Bebauungsplan Nr. 2 wird aufgehoben.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll die Planungsgruppe Plewa, Flensburg, beauftragt werden.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums | davon anwesend | Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
9 | 9 | 9 | 0 | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen.
Anlage:Übersichtskarte Gemeinde Rabel Aufhebung Bebauungsplan Nr. 2
Anlagen zur Vorlage
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