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07.12.2015 - 8 Über- / außerplanmäßige Aufwendungen und Auszah...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mo., 07.12.2015
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Wilhelm Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen (gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde bis zu 1.000,- €) kann der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben erteilen. Der Bürgermeister hat der Gemeindevertretung über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen mindestens halbjährlich zu berichten.
Finanzausschussvorsitzender Lorenzen-Post erläutert kurz die wesentlichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen. Die Gemeindevertretung bittet zu prüfen, warum es zu einer überplanmäßigen Ausgabe für Straßenbeleuchtung in Roikier (541100/524100) gekommen sein soll, obwohl es dort gar keine Straßenbeleuchtung gibt..
Beschluss:
a) Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht über die in der Anlage aufgeführten
unerheblichen über- / außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen im
Haushaltsjahr 2015 zur Kenntnis.
b) Die Gemeindevertretung erteilt die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) gem. § 95 d
Gemeindeordnung für die in der Anlage aufgeführten weiteren über- / außerplanmäßig
geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2015.
Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums | davon anwesend | Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
17 | 12 | 12 | 0 | 0 |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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102 kB
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