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ALLRIS - Auszug

07.12.2015 - 8 Über- / außerplanmäßige Aufwendungen und Auszah...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen (gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde bis zu 1.000,- €) kann der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben erteilen. Der Bürgermeister hat der Gemeindevertretung über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen mindestens halbjährlich zu berichten.  

Finanzausschussvorsitzender Lorenzen-Post erläutert kurz die wesentlichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen. Die Gemeindevertretung bittet zu prüfen, warum es zu einer überplanmäßigen Ausgabe für Straßenbeleuchtung in Roikier (541100/524100) gekommen sein soll, obwohl es dort gar keine Straßenbeleuchtung gibt..

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Beschluss:

a) Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht über die in der Anlage aufgeführten
    unerheblichen über- / außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen im
    Haushaltsjahr 2015 zur Kenntnis.

b) Die Gemeindevertretung erteilt die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) gem. § 95 d
    Gemeindeordnung für die in der Anlage aufgeführten weiteren über- / außerplanmäßig
    geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2015.

 

Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

12

12

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

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24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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