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10.11.2015 - 6 Beratung und Beschluss über den Bau eines zweit...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 10.11.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Durch die immer bessere Reinigungskraft der Kläranlage und nach der Inbetriebnahme des Dortmundbrunnens ist die Schlammmenge stärker angestiegen, als angenommen.
Derzeit werden die Schilfbeete zur Klärschlammvererdung weiterhin genutzt. In der Saison reichen die Kapazitäten nicht aus. Außerdem ist das Verlagern durch Umpumpen sehr zeitaufwendig.
Die vollständige Räumung und Verwertung der Schlammbeete ist mit sehr hohen Kosten verbunden. Aufgrund des Kupfergehaltes ist eine landwirtschaftliche Verwertung nicht zulässig und der vererdete Klärschlamm müsste über die thermische Behandlung verbrannt werden. Außerdem muss die Drainage im Bereich der Schilfbeete erneuert werden, bevor diese wieder beschickt werden könnten. Letztendlich würden die Schilfbeete ohne Schaffung eines zusätzlichen Schlammspeichers nicht ausreichen.
Zusammen mit Herrn Streubel wurde deshalb folgendes Lösungskonzept erarbeitet:
Vorgesehen ist das nördliche Drittel des Schlammbeetes zu räumen und das ausgebaggerte Schilf mit der Klärschlammerde zur weiteren Trocknung zu lagern. Der verbleibende Klärschlamm sollte in den vorhandenen Schlammspeicher gepumpt werden.
Auf der entstandenen Freifläche könnte dann ein weiterer Schlammspeicher hergestellt werden. Die Kosten für den Bau eines neuen Schammspeichers belaufen sich nach vorliegender Kostenschätzung auf 123.173,29 €.
Es wird vorgeschlagen, die Kosten gemäß der Abwassermengen der letzten drei Jahre auf die Gemeinden Hasselberg, Kronsgaard und Rabel aufzuteilen.
Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt den Gemeindevertretungen Hasselberg, Kronsgaard und Rabel den Bau eines zweiten Schlammbehälters auf der Kläranlage Eversholz zu beschließen.
Herr Streubel wird beauftragt eine entsprechende Ausschreibung der Maßnahme durchzuführen.
Die Verteilung der Kosten auf die Gemeinden Hasselberg, Kronsgaard und Rabel soll nach einem Schlüssel erfolgen, der sich aus den Abwassermengen der letzten drei abgeschlossenen Jahre ergibt.
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