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ALLRIS - Auszug

03.09.2015 - 8 Beratung und Beschlussfassung Nachtragshaushalt...

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Der vorliegende Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes 2015 wurde von der Verwaltung, unter Berücksichtigung aller seit der Aufstellung des Haushaltes 2015 für das Haushaltsjahr gefassten Beschlüsse aufgestellt und im Finanzausschuss am 27.08.2015  beraten.

Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung plant die Gemeinde Rabel den Ausbau der Breitbandversorgung in der Gemeinde. Diese Investition soll noch im Jahr 2015 in Auftrag gegeben und 2016 durchgeführt werden. Um einen entsprechenden Auftrag vergeben zu können, ist eine Verpflichtungsermächtigung für 2016 eingeplant worden. Die Finanzierung des Projektes kann aus aktueller Sicht aus den vorhandenen liquiden Mitteln der Gemeinde realisiert werden. Sollten die vorhandenen liquiden Mittel der Gemeinde aufgrund des Ausschreibungsergebnisses nicht ausreichen, müsste ggf. im HH-Jahr 2016 eine Darlehensaufnahme eingeplant werden.

Die weiteren Veränderungen gegenüber der Haushaltsplanung wurden berücksichtigt.

Die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes gem. § 80 Abs. 2 Nr. 3 Gemeindeordnung (GO) ist aufgrund der geplanten Auftragsvergabe für das Haushaltsjahr 2015 unerlässlich.

Durch die eingeplanten Veränderung weist der vorliegende Entwurf im Ergebnisplan einen  Fehlbetrag in Höhe von nunmehr 43.700,- € aus (bisher 26.200,- €). Die Hebesätze bleiben für die Grundsteuern A und B mit 310% sowie für die Gewerbesteuer mit 320% unverändert. In diesem Zusammenhang bleibt der Hinweis auf das Schreiben der Kommunalaufsicht vom 27.04.2015, in dem die Gemeinde Rabel aufgefordert wird, weitere Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen einzuleiten.

Der Stellenplan weist unverändert 1 Stelle aus.

Der Haushaltsentwurf wurde eingehend im Finanzausschuss beraten.

Empfehlung des Finanzausschusses:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Rabel hat auf seiner Sitzung am 27.08.2015 die Empfehlung zum Beschluss des vorliegenden Entwurfes zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 ausgesprochen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rabel beschließt den vorgelegten 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 sowie die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 nebst Anlagen.

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

8

8

0

0

 

 

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Anlagen

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Anschrift

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24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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