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ALLRIS - Auszug

15.10.2015 - 7 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der Satzu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Richter erläutert auch diese Vorlage und das Verfahren.

Die Gemeinde Sterup hat im Jahr 2001 durch Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 Nrn. 1 und 3 Baugesetzbuch die Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Sterup und Grünholz festgelegt.

Die Innenbereichssatzung sieht die Anlage eines ortsüblichen Knicks von ca. 100 m Länge auf dem Flurstück 21/13 der Flur 6 Gem. Sterup vor. In der Praxis hat sich nun gezeigt, dass die Anlage des Knicks mit der Nutzung als landw. Fläche und zum Teil als Reitplatz kollidiert. Daher soll auf die Neuanlage des südlichen, in Ost-West-Richtung verlaufenden Knickabschnittes auf einer Länge von 30 m verzichtet, und stattdessen eine Knickneuanlage in Verlängerung des vorhandenen östlichen Knicks um ca. 30 m erfolgen.

 

Beschluss:

  1. Der Entwurf der Satzung über die 1. Änderung der Satzung über die Festlegung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile für die Ortsteile Sterup und Grünholz wird in der vorliegenden Form gebilligt.
  2. Der Planentwurf mit Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

12

12

0

0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 33 GO waren keine Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

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