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ALLRIS - Auszug

12.12.2024 - 6 Bauleitplanung in der Gemeinde Niesgra...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Gemeinde Niesgrau plant die Ausweisung von Wohnbauflächen. Zu diesem Zweck ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 geplant. Es handelt sich hierbei um das Gebiet nördlich der Straße Alter Bahndamm, südlich der Straße Röhrmooser Weg, westlich der Straße Stausmark. Es ist ein allgemeines Wohngebiet geplant. Der Flächennutzungsplan weist bereits Wohnbauflächen für diesen Bereich aus (42. F-Plan-Änderung aus dem Jahre 2014.

Der Aufstellungsbeschluss ist unter Punkt 3) anzupassen.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Niesgrau beschließt wie folgt:

 

  1.      Für das Gebiet nördlich der Straße Alter Bahndamm im Anschluss an die jetzige Bebauung, südlich der Straße Röhrmooser Weg, westlich der Straße Stausmark, wird der B- Plan Nr. 9 „Alter Bahndamm/Röhrmooser Weg“ aufgestellt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes geschaffen werden. Der Plangeltungsbereich ist in der vorgelegten Übersicht dargestellt.
  2.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3.      Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes sowie der Durchführung des Beteiligungsverfahrens wird das Ing.- Büro Holt & Nicolaisen, Flensburg beauftragt.
  4.      Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5.      Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

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Abstimmung:
 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon
anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

9

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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