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ALLRIS - Auszug

13.11.2023 - 13 Beratung über die Eintragung von Grunddienstbar...

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Der Verbandsvorsteher erläutert, dass aktuell diverse Hauptleitungen auf Kosten des Wasserzweckverbandes umgelegt werden mussten und müssen.

Diese Vorgehensweise ist in der Satzung des Wasserzweckverbandes Ostangeln über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage geregelt.

Hiernach haben die Grundstückseigentümer für Zwecke der örtlichen Versorgung das Anbringen und Verlegen von Leitungen zur Zu- und Fortleitung von Wasser über ihre Grundstücke unentgeltlich zuzulassen.

Der Grundstückseigentümer kann die Verlegung der Einrichtungen verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Verlegung hat der Wasserzweckverband Ostangeln zu tragen.

Zur Klärung dieser Regelung hat ein Gespräch mit dem Rechtsanwalt Dr. Mundt vom Anwaltsbüro JEP Rechtsanwälte Notare in Flensburg stattgefunden.

Mit dem Anwaltsbüro wurde die Eintragung einer Grunddienstbarkeit zu Lasten der Grundstückseigentümer erörtert.

Zur nächsten Verbandsversammlung soll ein Vorschlag mit entsprechender Satzungsänderung vorgelegt werden.

 

 

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