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ALLRIS - Auszug

05.12.2023 - 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Ausz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Gemäß § 82 Absatz 1 Gemeindeordnung sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Aufwendungen/Auszahlungen auch dann, wenn ein Aufschub besonders unwirtschaftlich wäre.

Über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen (gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Esgrus bis zu 1.000,- €) kann der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben erteilen. Der Bürgermeister hat der Gemeindevertretung über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen zu berichten.

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Beschluss:

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a) Die Gemeindevertretung Esgrus nimmt den Bericht für das 1. Halbjahr über die in der Anlage aufgeführten unerheblichen über-/außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen (bis 1.000,- €) im Haushaltsjahr 2023 zur Kenntnis.

b) Die Gemeindevertretung Esgrus erteilt die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) gemäß § 82 Gemeindeordnung für die in der Anlage aufgeführten weiteren über-/außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen (über 1.000,- €) im Haushaltsjahr 2023.

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

10

10

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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